Infoveranstaltung zum Wettbewerb findet am Montag, 1. April, ab 17.30 Uhr in der Kunsthalle statt/Interessierte sind herzlich eingeladen
In der Landeshauptstadt soll ein Ort für die Erinnerung und Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entstehen. Seit vielen Jahren gibt es den großen Wunsch, mit einem Mahnmal im öffentlichen Raum der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgeschlechtlichen zu gedenken. Denn in der Zeit des Nationalsozialismus war Düsseldorf die Stadt mit den meisten Festnahmen nach § 175 in ganz Westdeutschland. Bis August 1938 verhaftete allein die Gestapo in Düsseldorf etwa 400 Männer.
Die Kunstkommission wurde im Sommer 2018 vom Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt, einen offenen Wettbewerb für die Realisierung des Erinnerungsortes in Rheinnähe zwischen Rheinkniebrücke und Oberkasseler Brücke durchzuführen. Vorangegangen war bereits ein Werkstatttag im März 2018 in der Mahn- und Gedenkstätte, bei welchem erste Vorstellungen zu einem Gedenkort in der Stadt ausgetauscht wurden.
Den zweistufigen Wettbewerb lobt die Kunstkommission in Zusammenarbeit mit dem “Forum Düsseldorfer Lesben-, Schwulen- und Trans*-Gruppen” mit geladenen Kunstschaffenden aus. Zu dem internationalen Teilnehmerfeld gehört unter anderem der Düsseldorfer Konzeptkünstler Mischa Kuball sowie Sharon Hayes (New York), Lena Henke (Frankfurt/New York) und Erez Israeli (Tel Aviv). Für die Umsetzung und künstlerische Gestaltung stellt die Stadt Düsseldorf insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Öffentliche Infoveranstaltung zum aktuellen Stand
Die Kunstkommission und das “Forum Düsseldorfer Lesben-, Schwulen- und Trans*-Gruppen” laden am Montag, 1. April, von 17.30 bis 19 Uhr erneut zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein, um über den Stand der Dinge und die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu informieren. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dem Abend in der Kunsthalle Düsseldorf, Grabbeplatz 4, herzlich eingeladen.
Moderiert wird die Veranstaltung vom Vorsitzenden der Kunstkommission, Jörg Thomas Alvermann, von Gabriele Bischoff, Vertreterin des “Forums Düsseldorfer Lesben-, Schwulen- und Trans*-Gruppen”, sowie von der Künstlerin Katharina Monka und dem Künstler Christoph Westermeier.
Zum Wettbewerb
Die Gestaltung des Kunstwerks ist grundsätzlich freigestellt. Als Ausloberin ist der Kunstkommission allerdings wichtig, dass die Aspekte von Diskriminierung und Verfolgung einzelner Gruppen in die künstlerische Betrachtung mit einfließen. Das Besondere an der Auslobung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler den Standort bzw. die Standorte und Räume im oben genannten Areal frei wählen können. Im Wettbewerbsverfahren werden die einzelnen Beiträge dann anonymisiert eingereicht.
Zum historischen Hintergrund:
Bereits im Deutschen Kaiserreich waren sexuelle Handlungen unter Männern nach § 175 des Strafgesetzbuches verboten. Während des Nationalsozialismus wurden Homosexuelle zu “Volksschädlingen” erklärt und verfolgt. Die Gerichte in Düsseldorf verhängten durchschnittlich fünf bis sechs Monate Gefängnis für Verstöße gegen den § 175. In Gefängnissen und Strafgefangenenlagern wurden homosexuelle Häftlinge nach Möglichkeit in Einzelhaft genommen und besonders gefürchteten Arbeitskommandos zugeteilt. Unabhängig von einem Gerichtsurteil verfügte die Gestapo über die Möglichkeit, Menschen in Konzentrationslager einzuliefern. In Düsseldorf wurden solche KZ-Einweisungen als “Korrektur” gerichtlicher Urteile vorgenommen, also etwa nach Entlassung aus der Untersuchungshaft, nach einem Freispruch im Gerichtsverfahren oder unmittelbar nach der Strafverbüßung. Der Kriminalpolizei war es zudem möglich, im Rahmen einer “Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung” Homosexuelle als “Sittenstrolche” oder “Triebverbrecher” in “Vorbeugehaft” zu nehmen. Diese wurde ebenfalls in Konzentrationslagern vollstreckt.