Letztendlich entscheidet der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Mitglieder der Kommission. Die einzelnen Berufsgruppen machen über die Fachausschüsse des Rats dazu Vorschläge. Von Künstlerseite werden 6 ordentliche Mitglieder und 6 Stellvertreter*innen zur Bildung der Kommission benötigt. 3 ordentliche Mitglieder und 6 Stellvertreter*innen werden direkt von den Düsseldorfer Künstlern*innen gewählt. Die drei weiteren ordentlichen Mitglieder werden auf der Grundlage eines Votums der scheidenden Kommission zur Bestellung vorgeschlagen.
FAQ's zur Kunstkommission Düsseldorf
Foto: Nicolas Grosch
Sich zur Wahl stellen und wählen können:
- alle Inhaber*innen der Künstlerkarte des Kulturamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Absolventen*innen und der staatlichen Kunstakademie Düsseldorf mit Wohnsitz in Düsseldorf
- eingeschriebene ordentliche Studenten*innen der Staatlichen Kunstakademie Düsseldorf
- die ordentlichen Mitglieder der verschiedenen Künstlervereinigungen aus Düsseldorf.
Die Geschäftsstelle der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann Projekte für Kunst im öffentlichen Raum jährlich mit einem Anteil von bis zu 2% der durchschnittlichen Hochbaukosten an städtischen Gebäuden in den vorangegangenen drei Jahren finanzieren. Das jeweilige Jahresbudget wird jährlich überprüft und fortgeschrieben; der Durchschnittswert wird auf der Basis der letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse ermittelt und in den Haushalt eingestellt. Bis auf Weiteres beträgt das Jahresbudget der Kunstkommission 700.000 Euro. Die Kosten der Geschäftsstelle der Kunstkommission sind in diesem Betrag enthalten.
Die Geschäftsstelle der Kunstkommission gehört zur Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist dem Kulturdezernat zugeordnet. Die Geschäftsstelle:
- organisiert die Wettbewerbe und die Sitzungen der Kommission.
- begleitet und dokumentiert die Realisierung von Kunstwerken.
- organisiert die Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit und verwaltet die Finanzen der Kommission.
Bisher gab es kein klar strukturiertes Verfahren für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum in Düsseldorf. Die Realisierung von Kunstwerken im städtischen Auftrag geschah eher zufällig und die Verfahren dazu waren wenig transparent.
Mit der Kunstkommission gibt es in Zukunft ein festes Budget (bis auf weiteres 700.000 € jedes Jahr) und regelmäßige transparente Wettbewerbe in Düsseldorf für Kunst im öffentlichen Raum. An der Gestaltung und Entscheidungen dieser Wettbewerbe werden die Künstler*innen maßgeblich beteiligt. Ferner können die Bürger*innen, die Bezirksvertretungen und andere Gremien der Stadt bei der Kommission Vorschläge für Kunstprojekte einreichen (und zu Ideengebern*innen i.S. der Richtlinie werden).
Die Kunstkommission gibt Empfehlungen ab über:
- den Sinn und die Zweckmäßigkeit von Kunst bei öffentlichen Bauvorhaben und Projekten im öffentlichen Raum,
- die Auswahl von Standorten für Kunst im öffentlichen Raum,
- die Art des Verfahrens zur Realisierung von Kunstprojekten,
- die Auswahl der Künstler*innen im Rahmen der Realisierung von Kunstprojekten,
- die Auswahl des zu realisierenden Entwurfs bei Wettbewerben,
- die Angemessenheit und Höhe von Honoraren der im Rahmen eines Wettbewerbs der Kunstkommission ausgewählten Preisträger*innen sowie der sonstigen Künstler*innen, wenn sie im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens der Kunstkommission eine finanzielle Vergütung erhalten,
- die Dauer der Aufstellung von Kunstwerken und Durchführung von Kunstprojekten,
- die vorübergehende oder dauerhafte Versetzung, Wiederaufstellung und Entfernung von Kunstwerken an bzw. von städtischen Gebäuden sowie im bzw. aus dem öffentlichen Raum,
- an die Stadt herangetragene künstlerische Konzepte für Kunstprojekte im öffentlichen Raum,
- eine Kooperation mit geplanten oder laufenden Kunstprojekten Dritter,
- die angemessene kuratorische Begleitung von Kunstprojekten,
- die angemessene Vermittlung und Dokumentation von Kunstprojekten,
- die Beratung des Beirats bildende Kunst auf Anfrage bezüglich der Beurteilung von Street-Art-Projekten.
Professionelle Künstler*innen und Künstler*innengruppen weltweit können sich mit einem Portfolio in den digitalen Künstlerpool der Kunstkommission eintragen. Die Berechtigung zur Eintragung wird im Vorfeld von der Geschäftsstelle der Kunstkommission geprüft. Es ist ein Nachweis über die Professionalität zu führen mit einem Lebenslauf, einem Ausstellungsnachweis (mind. 3 Ausstellungen eigener Kunstwerke an einem öffentlichen Ort) und/oder durch realisierte Kunstprojekte und/oder den Nachweis über ein Hochschulstudium im Bereich Kunst. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Geschäftsstelle erhalten die Künstler*innen bei positivem Entscheid einen Link für einen Bereich, in den sie ihre Daten einpflegen können.
Die Amtszeit der Kommission dauert in der Regel 3 Jahre. Die Künstler*innen in einer Kommission können nicht in die unmittelbar folgende Kommission gewählt werden. Sie müssen mindestens eine Amtszeit aussetzen.
Die Mitglieder und die Stellvertretungen der Kunstkommission sind für die Dauer der Amtszeit von der Teilnahme an den Wettbewerben der Kunstkommission ausgeschlossen. Mitglieder als auch Stellvertreter*innen dürfen von der Kunstkommission nicht für Direktbeauftragungen empfohlen werden. Für alle Mitglieder der Kommission gilt eine Verschwiegenheitspflicht in juryrelevanten Angelegenheiten.
Die Kommission kommt zu 6 bis 10 Treffen im Kalenderjahr für mehrstündige Sitzungen zusammen. Die Mitglieder der Kommission müssen sich darüber hinaus auf die Sitzungen vorbereiten und an der Formulierung von Beurteilungen mitwirken. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Die „Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst im öffentlichen Raum“ (Stand 27.05.2021) bestimmen die Aufgaben und Zusammensetzung der Kunstkommission. Die Richtlinie wurden nach einer Evaluation durch die erste Kommission auf der Grundlage der ursprünglichen Richtlinien weiterentwickelt.
Ziel der Kommission ist es, möglichst viele unterschiedliche regionale und internationale Künstler*innen für die Teilnahme an Wettbewerben zu gewinnen. Daher können Künstler*innen (unabhängig von der Beteiligung an konkreten Wettbewerben) ein Portfolio mit eigenen Arbeiten und Kontaktdaten in den digitalen Künstlerpool auf der Homepage der Kommission einpflegen und so ihr Interesse an einer Beteiligung an Wettbewerben bekunden.
Die Kommission entscheidet spezifisch für jedes einzelne Projekt über das anzuwendende Wettbewerbsverfahren.
In der Kommission sitzen mit Stimmrecht:
- 6 Künstler*innen
- 4 Politiker*innen als Vertretungen der im Rat vorhandenen Fraktionen
- 2 Kunstwissenschaftler*in
- 1 Planer*in oder Architekt*in
- und je nach Projekt der/die planende Architekt*in oder der/die Ideengeber*in
ohne Stimmrecht:
- die/der Beigeordnete für Kultur der Landeshauptstadt Düsseldorf
- der/die für das Bauvorhaben zuständige Beigeordnete/r / der Landeshauptstadt Düsseldorf
- der/die Bezirksbürgermeister*in der jeweils betroffenen Bezirksvertretung
- ein/e Interessensvertreter*in der Nutzerin beziehungsweise des Nutzers bzw. der betroffenen Institution
- Sachverständige, die auf Einladung der Kunstkommission hinzugezogen werden können.
Für alle Mitglieder der Kommission werden Stellvertreter*innen ernannt.