Die „Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst im öffentlichen Raum vom 19.03.2021“ bestimmt zukünftig die Aufgaben und Zusammensetzung der Kunstkommission.
Diese Richtlinie ersetzt die derzeit gültigen „Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum vom 19.05.2017“.
Bis zum Jahr 2017 gab es kein klar strukturiertes Verfahren für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum in Düsseldorf. Auf der Grundlage umfangreicher Recherchen zu Verfahren für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum in anderen Großstädten, aber auch auf Landes- und Bundesebene voraus entwickelte seinerzeit federführend die Künstler- Arbeitsgemeinschaft KUKODUS (Jörg-Thomas Alvermann, Markus Ambach, Björn Bock. Stephan Machac, Neomi Weber und bis Oktober 2015 Andrea Knobloch) gemeinsam mit Vertretern*innen aus der Politik, der Verwaltung und anderen Künstlern*innen die erste Fassung von 2017. Vorbild war dabei die Kunstkommission München.
Die erste Amtsperiode der Kunstkommission dauerte von Februar 2018 bis April 2021. Auf Basis der in dieser Amtszeit gewonnenen Erfahrungen wurde die Richtlinie grundlegend überarbeitet. Da inhaltliche und strukturelle Veränderungen zu verzeichnen sind, soll die überarbeitete Richtlinie der Arbeit und konsequenterweise auch der Neuwahl der Folgekommission zugrunde gelegt werden. Ziel war es und ist es weiterhin, über eine Richtlinie zu verfügen, die möglichst vielfältige künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten ermöglicht; sowohl im Kontext von Bauvorhaben und Bauwerken als auch unabhängig von diesen Maßnahmen. Kunst im öffentlichen Raum soll in Zukunft auch von sich aus Orte, Entwicklungen und eigene Inhalte thematisieren oder aus sich heraus öffentlichen Raum generieren. Für zukünftige Projekte von Kunst am Bau und im öffentlichen Raum gilt ein Wagnisgebot für ungewöhnliche Formen und unerprobte Verfahrensweisen.
Die aktuelle Richtlinie finden Sie >> hier.